Der qualifizierte GTÜ-Kfz-Sachverständige ist ein neutraler
Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen.
Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der
Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden am Fahrzeug.
Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden
Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der GTÜ-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen
Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.
Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig.
Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der
Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend
machen kann. Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines
qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie z.B. eines
GTÜ-Partners zur vollen Schadenersatzleistung führt.
Die Gutachtenerstellung erfolgt mit den neuesten Technologien und mit den modernsten Kommunikationstechniken wie zum Beispiel:
Aktuelle Schaden-Kalkulationsprogramme mit mobilen Erfassungsterminals einschließlich Online-Datenübertragung zum Auftraggeber Digital- und Videokameras sowie optimierte Texterfassung mittels Handscanner zur besonders einfachen und sicheren Datenübernahme aus den Fahrzeugpapieren