Als GTÜ-Vertragspartner führen wir folgende
Leistungen in deren Namen und Rechnung durch:
 
Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO
mit intigrierter Abgasuntersuchung
 
Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO, z.B. Rad/ Reifenkombination, Sonderspoiler, Fahrwerksänderungen
 
Untersuchungen nach BOKraft § 41,42
 
Gasanlagenprüfungen nach § 41a StVZO
 
Fahrzeuguntersuchungen nach Int.KFZ VO
 
Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
Fahrzeuguntersuchungnzur Erlangung des H-Kennzeichens
 
UVV-Prüfungen nach BGV an Fahrzeugen
 

Ausgabe von Umweltplaketten

Wer ohne Plakette an der Scheibe erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Deshalb lieber frühzeitig die Plakette kleben, bevor die Polizei die ersten „Plakettensünder“ zur Kasse bittet. Erhältlich sind die Schadstoffplaketten unter anderem bei allen GTÜ-Partnern in NRW.

Fahrverbote für viele Altfahrzeuge ohne Katalysator oder Partikelfilter lassen sich mit einer Nachrüstung umgehen, so die Experten der Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation GTÜ. Dieser kleine technische Eingriff wird neben freier Fahrt in den Umweltzonen mit einem einmaligen Steuernachlass von 260 Euro bei Dieselfahrzeugen und weiteren Steuervergünstigungen vom Staat belohnt.

Schnelle Hilfe bei der Filternachrüstung und der Plakettensuche leistet die umfassende Datenbank der GTÜ. Unter http://feinstaub.gtue.de finden sich zahlreiche Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug erhält, ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht und was eine Umrüstung kostet. In der Datenbank sind aktuell das deutsche Marktangebot an Dieselpartikelfiltern sowie die möglichen Nachrüstsysteme zur Schadstoffminderung bei Benzinern hinterlegt. Weitere Informationen gibt es auch bei allen GTÜ-Partnern vor Ort.

Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung

im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.

Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeug- innenraum. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

 

Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf dem

Oldtimer-Informationssystem der GTÜ umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO

mit integrierter „Abgasuntersuchung“


Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

BOKraft § 41,42

Die Prüfingenieure der GTÜ untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft  Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier hilft der GTÜ-Prüfingenieur gerne

Hier finden Sie uns:

SFM GmbH

GTÜ Prüfstelle
Am Herbertzhof 8
47809 Krefeld

Kontakt

Rufen Sie einfach an:

 +49 (0) 2151 516 99-0

 oder nutzen Sie unser Kontaktforumlar.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

von 9:00 bis 17:30 Uhr

Samstags

von 9:30 bis 13:00

 

Wir akzeptieren:

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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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