Wer ohne Plakette an der Scheibe erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Deshalb lieber frühzeitig die Plakette kleben, bevor die Polizei die ersten „Plakettensünder“ zur Kasse
bittet. Erhältlich sind die Schadstoffplaketten unter anderem bei allen GTÜ-Partnern in NRW.
Fahrverbote für viele Altfahrzeuge ohne Katalysator oder Partikelfilter lassen sich mit einer Nachrüstung umgehen, so die Experten der Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation GTÜ. Dieser
kleine technische Eingriff wird neben freier Fahrt in den Umweltzonen mit einem einmaligen Steuernachlass von 260 Euro bei Dieselfahrzeugen und weiteren Steuervergünstigungen vom Staat belohnt.
Schnelle Hilfe bei der Filternachrüstung und der Plakettensuche leistet die umfassende Datenbank der GTÜ. Unter http://feinstaub.gtue.de finden sich zahlreiche Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug erhält, ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht und was eine Umrüstung
kostet. In der Datenbank sind aktuell das deutsche Marktangebot an Dieselpartikelfiltern sowie die möglichen Nachrüstsysteme zur Schadstoffminderung bei Benzinern hinterlegt. Weitere Informationen
gibt es auch bei allen GTÜ-Partnern vor Ort.
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung
im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.
Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeug- innenraum. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf dem
Oldtimer-Informationssystem der GTÜ umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.
BOKraft § 41,42
Die Prüfingenieure der GTÜ untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier hilft der GTÜ-Prüfingenieur gerne